Betriebsausflug

Liebe Kunden!

Am Freitag dem 8. Oktober ist unser Büro geschlossen. Wir sind auf Betriebsausflug.

Montag 11. Oktober sind wir wie gewohnt wieder für Sie da.

Vielen Dank!

Team Keferböck und Partner

Zahnersatzversicherung

Schnell und einfach - Zahnersatzversicherung! - Wir informieren Sie gerne!

Herzliche Gratulation !

Herzliche Gratulation !

Wir gratulieren unserem Vinzent herzlich, zur mit ausgezeichnetem Erfolg abgelegten Prüfung zum Versicherungsmakler!

Frohe Weihnachten

Frohe Weihnachten

Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit und wünschen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Team Keferböck & Partner

Öffnungszeiten zwischen den Feiertagen:

  • Montag 28. und Dienstag 29.12. von 8:00-16:30
  • Mittwoch 30.12. von 8:00-12:00
  • Ab 4.1.2021 sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Sie da.

2. Lockdown

Liebe Kundinnen, liebe Kunden!

Zum zweiten mal in diesem Jahr, bitte ich um Ihre Mithilfe. Um die Betreuung für Sie sicherstellen zu können, arbeiten wir ab morgen getrennt in 2er-Team´s. Diese Woche übernehmen Frau Rainer Silvia und Herr Fuchs Werner die Arbeit während unserer Bürozeiten

Montag bis Donnerstag 8.00 - 16.30 und Freitag 7.30 - 12.00

Die Woche darauf Frau Schaschinger Katrin und Herr Hartner Vincent. Wir bemühen uns, Ihre Anliegen bestmöglich abzuwickeln, bitten aber um Verständnis, wenn es zu Verzögerungen kommt, da auch bei den Versicherungsanstalten eingeschränkt gearbeitet wird. Ich möchte Sie bitten im Sinne unser aller Sicherheit, die Besuche bei uns im Büro, nur gegen Voranmeldung auf das Allernötigste zu beschränken. Selbstverständlich versuchen wir telefonisch und via e-Mail unsere Betreuungsqualität aufrecht zu erhalten. Gerne bieten wir auch Videokonferenzen nach vereinbartem Termin an.

Ich wünsche uns allen, dass wir den 2. Lockdown gemeinsam bestmöglich meistern und vor allem, dass wir alle gesund bleiben.

Liebe Grüße und bitte um Verständnis

Silvia Rainer

!Reisen in Coronazeiten - Versicherung!

Informationen für unsere Kunden
Medizinische Leistungen und Hilfe aus der Corporate Travel Insurance (CTI) bei Reisewarnung wegen COVID-19 Stand: 01.10.2020 
 
Reisewarnungen und Sicherheitshinweise 
 
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) rät das Außenministerium derzeit dringend von allen nicht notwendigen Reisen ab (Hohes Sicherheitsrisiko Stufe 4). Mit anhaltenden Einschränkungen im Flug- und Reiseverkehr, Quarantänemaßnahmen und weitgehenden Einschränkungen im öffentlichen Leben zahlreicher Länder ist bis auf weiteres zu rechnen. Zudem kann auch die Sicherheit der Gesundheitsversorgung in zahlreichen Ländern nicht mehr gewährleistet werden. 
Für besonders betroffene Länder hat das österreichische Außenministerium (partielle) Reisewarnungen (Stufe 5 und 6) erlassen. Vor Reisen in diese Länder wird vom österreichischen Außenministerium ausdrücklich gewarnt.  
Aufgrund des Coronavirus ist dort die medizinische Versorgung belastet und eingeschränkt. Selbst Rücktransporte sind aufgrund der behördlichen Verfügungen nicht möglich und Reisebeschränkungen verhindern in diesen Ländern die Heimreise. 
 
Fürsorgepflicht 
Im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus ist der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer generell aber insbesondere bei Auslandsdienstreisen besonders wichtig. Im Rahmen der gesetzlichen Fürsorgepflicht des Dienstgebers sollte vorerst grundsätzlich auf Dienstreisen verzichtet werden.  Gegebenenfalls sollten nur Reise unternommen werden, die dringend notwendig sind. Dabei sind jedenfalls alle nationalen und regionalen Bestimmungen des Aufenthaltslandes (insbesondere. Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen, Ausgangssperren und Betretungsverbote) sowie alle entsprechenden Schutz- und Hygienemaßnahmen iVm COVID-19 einzuhalten. 
 
Versicherungsschutz  
 Für Auslandsreisen in Länder mit hohem Sicherheitsrisiko (Stufe 3 oder 4) besteht Versicherungsschutz.  Für Auslandsreisen in Länder mit (partieller) Reisewarnung (Stufe 5 oder 6) besteht eingeschränkter Versicherungsschutz. 
In Ländern mit Reisewarnung wegen COVID-19 umfasst der Versicherungsschutz nicht Erkrankung an COVID-19 und jegliche Mehrkosten oder Leistungseinschränkungen, die in Zusammenhang COVID-19 stehen (z.B. durch teurere und umständliche Verlegungstransporte, längere Behandlung, Behandlung nur in bestimmten Einrichtungen). Diese würden unter normalen Umständen nicht anfallen, sondern resultieren aus der bewussten Inkaufnahme des Risikos, vor dem in der Reisewarnung gewarnt wird. Zudem muss in Ländern mit Reisewarnung damit gerechnet werden, dass unsere Hilfeleistung vor Ort nicht oder nicht in ausreichendem Ausmaß erbracht werden kann! 
Die Sicherheitssituation des Reiselandes muss – auch zum Schutz des Reisenden - jeweils zum Abreisezeitpunkt beurteilt werden. Bitte beachten sie daher die jeweils aktuellen Informationen des Außenministeriums (www.bmeia.gv.at). 
 
Informationen für unsere Kunden zu COVID-19 und Versicherungsdeckung Stand: 01.10.2020 
 
Die aktuelle Einschätzung und unsere Empfehlung 
Derzeit werden wieder vermehrt Reisewarnungen ausgesprochen, die teilweise nur regional begrenzt sind, teilweise aber auch ein ganzes Land betreffen. Abseits dieser Länder verbleiben gleichwohl diverse Reisemöglichkeiten und Veranstalter, Transportunternehmen und Hotelbetriebe passen ihre Angebote den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechend an. Wenn Sie eine Auslandsreise buchen wollen, empfehlen wir Ihnen, dafür den Service eines Reisebüros oder Reiseveranstalters in Anspruch zu nehmen und auf die Buchung einer Pauschalreise zu achten. Damit sind Sie reiserechtlich bestmöglich geschützt, gut zu allen Eventualitäten beraten und Sie verfügen über einen persönlichen Ansprechpartner. Zudem sind Pauschalreisen gegen die Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert. 
  
Stornodeckung auch bei COVID-19-Erkrankung trotz Pandemiestatus 
COVID-19 wird nach wie vor als Epidemie oder Pandemie eingestuft (vgl. WHO, Österreichische Gesundheitsbehörden). Für alle Reisen, die ab dem 1. Oktober bis auf weiteres gebucht werden, wenden wir den in unseren Bedingungen enthaltenen Pandemie-Ausschluss für Storno- und Reiseabbruchfälle jedoch nicht ein. Insoweit gewähren wir Deckung für den Fall, dass Sie als versicherter Kunde die Reise nicht antreten können oder abbrechen müssen, 
  • weil Sie an COVID-19 Symptomen erkranken. 
  • weil bei Ihnen erhöhte Temperatur gemessen wird, auch wenn ein späteres Testergebnis negativ ist. 
  • weil Sie auf COVID-19 positiv getestet wurden, ohne Symptome zu zeigen. 
  • weil ein naher Angehöriger (*) oder eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person an COVID-19 erkrankt und 
Ihre dringende Anwesenheit erforderlich ist, weil ein naher Angehöriger (*) im gemeinsamen Haushalt an COVID-19 erkrankt und Sie sich deshalb in Quarantäne begeben müssen. 
(*) Als Familienangehörige gelten Ehepartner (bzw. eingetragener Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebender Lebensgefährte), Kinder (Stief-,Schwieger-, Enkel-, Pflege-), Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-, Pflege-), Geschwister und Schwager/Schwägerin der versicherten Person – bei  eingetragenem Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebendem Lebensgefährten zusätzlich dessen Kinder, Eltern und Geschwister. 
 
Kein Stornoschutz besteht hingegen:
  • wenn Sie die Reise nicht antreten können oder wollen, weil Sie sich aufgrund steigender Fallzahlen am 
  • Urlaubsort Sorgen um eine Ansteckung machen. 
  • wenn Sie die Reise nicht antreten können oder wollen, weil Sie als Risikopatient eingestuft sind. 
  • wenn die Leistungsträger oder Reiseveranstalter ihre Leistungen nicht (mehr) erbringen können (z.B. infolge einer 
  • Reisewarnung der Stufe 5 oder 6). In diesem Fall dürften aber ohnedies keine Stornokosten verrechnet werden. 
  • wenn Sie die Reise nicht antreten können, weil Sie aufgrund eines Verdachtsfalles (z.B. im Kindergarten oder 
  • Kollegenkreis) unter Quarantäne gestellt werden, ohne Erkrankungssymptome zu haben oder positiv getestet 
  • worden zu sein. 
 
Weiterhin unterscheiden wir bei den Prämien nicht zwischen Risikopatienten und Nicht-Risikopatienten und weiterhin gibt es bei uns keine Altersgrenzen. 
  
Krankenversicherungsschutz im Zusammenhang mit COVID-19 während der Reise 
Grundsätzlich gilt bei Produkten, die eine Auslandsreisekrankenversicherung beinhalten, vollumfänglicher Krankenversicherungsschutz während der Reise. Hier einige konkrete Beispiele zur Erläuterung des Versicherungsschutzes: 
Es besteht Deckung für den Fall, dass Sie als reiseversicherter Kunde während der Reise an COVID-19 erkranken 
  • für alle medizinischen Behandlungskosten. 
  • für einen allfälligen COVID-19-Test bei einschlägigen Symptomen. 
  • für eventuelle zusätzliche Rückreisekosten. 
  • für eventuelle zusätzliche Aufenthaltskosten (Kosten der Verlängerung). 
Nicht versichert:  
  • Für eine bloße Quarantäne-Unterbringung werden keine Kosten übernommen. Vor jeder Abreise in den Urlaub achten Sie daher bitte besonders auf Ihren Gesundheitszustand, nehmen Sie gegebenenfalls – insbesondere als Risikopatient – Kontakt mit Ihrem Hausarzt auf. 
  • Nicht gedeckt sind Kosten für einen bei Ein- und Ausreise 'verordneten´ prophylaktischen COVID-19-Test. 
  • Für Auslandsreisen in Länder mit zum Zeitpunkt der Abreise (partieller) Reisewarnung (Stufe 5 oder 6) des 
  • Außenministeriums besteht kein Versicherungsschutz. Es muss daher die Sicherheitssituation des Reiselandes bei Antritt der Reise beachtet werden: Siehe tagesaktuelle Informationen auf der Website des Außenministeriums www.bmeia.gv.at und nutzen Sie die dortige Reise-Registrierungsmöglichkeit. 
  • Nicht gedeckt sind Kosten, die dem rechtlichen Grunde nach vom Leistungsträger oder Reiseveranstalter zu tragen sind und auch bei Nichtversicherung nicht an den Reisenden weiterverrechnet werden können, etwa im Falle des Wegfalls der Geschäftsgrundlage. 
  • Es könnte passieren, dass die Destination während der Reise auf (partielle) Reisewarnung (Stufe 5 oder 6) hochgestuft wird, und Sie dann so rasch wie möglich die Heimreise antreten müssen. In diesem Fall gilt der Versicherungsschutz längstens für die Dauer von weiteren 14 Tagen. In solchen Fällen könnten unter Umständen Notfall-Leistungen nur eingeschränkt erbracht werden. Auch weisen wir darauf hin, dass allfällige Mehrkosten, die aufgrund von örtlichen Quarantänebestimmungen entstehen, nicht gedeckt sind. 
 
Rückfragen und Erreichbarkeit 
Wir ersuchen Sie, alle Anfragen, insbesondere auch zum Thema Coronavirus und Versicherungsschutz, direkt an corona@europaeische.at zu mailen. Emails werden von der Europäischen in der Regel tagesaktuell bearbeitet.

Fahren mit E-Roller

Fahren mit E-Roller

Fahren mit E-Rollern auf Zebrastreifen und Gehsteigen verboten! Das Fahren eines E-Rollers auf Fahrradwegen und Straßen ist gestattet. Verboten jedoch ist grundsätzlich das Fahren auf Zebrastreifen und Gehsteigen sowie Fußgängerzonen. Ausnahmen sind durch eine Verordnung der Behörden möglich. Sollte eine Benutzung von Gehsteigen und Gehwegen gestattet sein, so ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten bzw. die Fahrgeschwindigkeit dem Fußgängerverkehr anzupassen.

Die anzuwendenden Bestimmungen finden sich in der Straßenverkehrsordnung (StVO) ~Rollerfahren~.

Betriebsausflug

Betriebsausflug

Liebe Kunden !

Am Freitag den 28. August ist unser Büro geschlossen, weil wir auf Betriebsausflug sind.

Am Montag 31.08.2020 sind wir wie gewohnt wieder zu erreichen.

Fahrraddiebe ausbremsen !!!

Fahrraddiebe ausbremsen !!!

Fahrrad- und E-Bike-Versicherung

Jeden Tag werden durchschnittlich 77 Fahrräder gestohlen. Weniger als 5% der Diebstähle werden aufgeklärt.

Sichern Sie Ihr wertvolles Rad lieber doppelt ab: mit einem guten Schloss und einer Fahrradversicherung!

 

Die Fahrradversicherung auf einen Blick:

* Schutz bei Diebstahl des versperrten Fahrrads, Beraubung

* Versicherung auch für fix montiertes Zubehör

* Brand, Blitzschlag, Explosion und Naturkatastrophen

* Transportmittelunfall

* optional auch Mut- und böswillige Beschädigung und Schäden an der Elektronik

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