Fahren mit E-Roller
Fahren mit E-Rollern auf Zebrastreifen und Gehsteigen verboten! Das Fahren eines E-Rollers auf Fahrradwegen und Straßen ist gestattet. Verboten jedoch ist grundsätzlich das Fahren auf Zebrastreifen und Gehsteigen sowie Fußgängerzonen. Ausnahmen sind durch eine Verordnung der Behörden möglich. Sollte eine Benutzung von Gehsteigen und Gehwegen gestattet sein, so ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten bzw. die Fahrgeschwindigkeit dem Fußgängerverkehr anzupassen.
Die anzuwendenden Bestimmungen finden sich in der Straßenverkehrsordnung (StVO) ~Rollerfahren~.